Umwelt & Nachhaltigkeit

Der ESRS E1 Klimawandel-Standard

Navigieren Sie sicher durch die ESG-Berichterstattungsvorgaben der EU: Scope 3-Emissionen und Übergangsplanung

9 Minuten08.12.2023

Das Europäische Parlament hat am 18. Oktober 2023 eine Begrenzung der im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) entwickelten Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) abgelehnt. Diese Standards zielen wegweisend darauf ab, eine einheitliche und fortschrittliche Praxis der Nachhaltigkeitsberichterstattung in Unternehmen zu etablieren. Die Veröffentlichung des entsprechenden delegierten Rechtsakts der Europäischen Kommission für die ESRS fand bereits am 31. Juli 2023 statt. Mit der Umsetzung der CSRD wird Europa ab 2024 dafür sorgen, dass rund 50.000 Unternehmen Nachhaltigkeitsberichte auf Basis der ESRS anfertigen müssen. Diese Anforderung gilt sowohl für Unternehmen mit Hauptsitz in Europa als auch für europäische Tochtergesellschaften von internationalen Unternehmen, die eine bestimmte Größe erreichen.

Der ESRS E1-Standard zum Klimawandel, einer von fünf ESRS Umweltstandards, hat Potenzial mit besonderem globalen Ausmaß: Die darin geforderte Berichterstattung zu Scope-3-Treibhausgasemissionen umfasst 15 Kategorien von vor- und nachgelagerten Emissionsquellen, einschließlich globaler Lieferkettenemissionen. Bei den meisten Unternehmen machen diese Scope-3-Quellen über 80 Prozent ihrer Gesamtemissionen aus.

Hier erfahren Sie, was die Anforderungen des ESRS E1 im Einzelnen bedeuten, wie Sie die relevanten Vorgaben von ESRS E1-1 bis ESRS E1-9 erfüllen können, welche allgemeinen Angaben mit dem ESRS E1 verbunden sind und wie sich dieser Standardsatz zu bekannten freiwilligen Berichtsstandards wie TCFD, GRI oder ISO 50001 verhält. Klicken Sie sich durch das Verzeichnis, um zu den verschiedenen Themenbereichen zu gelangen:

ESRS E1: Zusammenfassung

Offenlegungen von E1-1 bis E1-9 

Allgemeine Angaben (ESRS 2) in Verbindung zu ESRS E1

ESRS E1 im Vergleich zu bekannten freiwilligen Berichtsstandards

Ausblick: Aus Herausforderungen werden Chancen

ESRS E1: Zusammenfassung

Unternehmen sind nur verpflichtet, über jene der 12 ESRS Standards zu berichten, die für ihre Geschäftstätigkeit wesentlich sind. Da jedoch fast jedes Produkt oder jede Dienstleistung mit Treibhausgasemissionen verbunden ist, hat der E1-Klimastandard in der Regel für die meisten Unternehmen Relevanz. Sollten Sie auf die im ESRS E1 geforderten Angaben verzichten, müssen Unternehmen diese Entscheidung mit einer detaillierten Erklärung und einer vorausschauenden Analyse begründen, aus der hervorgeht, ob THG-Emissionen in Zukunft wesentlich werden könnten.

Alle 12 Standards verlangen Angaben zu vier Hauptthemen: allgemeine Informationen, Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie Messgrößen und Ziele. In seinen neun Offenlegungen geht der ESRS E1 auf jedes dieser Themen ein. Zu den besonderen Anforderungen gehört die Berichterstattung über:

  1. Übergangspläne (Climate Transition Plans)
  2. Aktivitäten zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an den Klimawandel
  3. Berichterstattung über die absoluten Emissionen nach Scope 1, 2 und 3
  4. Aktivitäten zur Beseitigung von Kohlenstoff und ggf. Kohlenstoffpreise
  5. Klimabezogene finanzielle Risiken und Chancen mit einer vorausschauenden strategischen Analyse

Offenlegungen von E1-1 bis E1-9

Sie können den vollständigen Text zu den Angabepflichten nach ESRS E1 im Annex I zur Ergänzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in "Anlage C: Angabepflichten sowie Anwendungsanforderungen in themenbezogenen ESRS, die zusammen mit den Allgemeinen Angabepflichten des ESRS 2 gelten" auf den Seiten 75 - 119 finden. Im Folgenden erhalten Sie eine überblicksartige Zusammenfassung:

E1-1 - Übergangsplan für den Klimaschutz

Unternehmen sind aufgefordert, einen Plan zur Anpassung ihres Geschäftsmodells vorzulegen, mit dem sie dazu beitragen, das im Pariser Abkommen festgelegte Ziel einer Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 °C bis 2050 zu erreichen. Dieses Ziel entspricht wissenschaftlich anerkannten Richtwerten für einen vertretbaren Grad der Erderwärmung.

E1-2 - Strategien im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel

Unternehmen müssen ihre Strategien zum Klimaschutz und zur Anpassung offenlegen. Dies schließt die Rollen der Verwaltungs-, Management- und Aufsichtsorgane bei der Verfolgung ihrer Klimaschutzziele ein.

E1-3 -Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimastrategien

Unternehmen sind verpflichtet, eine detaillierte Beschreibung der Methoden vorzulegen, die sie zur Messung ihrer Treibhausgasemissionen verwenden.

E1-4 - Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel

Unternehmen sollten ihre Ziele, Vorgaben, Investitionen und Pläne zur Unterstützung des Klimaschutzes und zur Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels vorstellen.

E1-5 - Energieverbrauch und Energiemix

Bei der Darstellung ihres Energieverbrauchs und ihrer Energiemischung sollten Unternehmen ihre erneuerbaren und nicht erneuerbaren Energiequellen offenlegen. Sie müssen darüberhinaus auch die Energieintensität pro Umsatz angeben, um den Anforderungen an nachhaltige Finanzdaten gerecht zu werden.

E1-6 - THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen

Unternehmen sollten ihre Treibhausgasemissionen nach Art und Umfang (Scope) ausweisen.

  • Art der Emissionen: Der Standard fordert die Berichterstattung über die folgenden Treibhausgase: Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Distickstoffoxid (N2O), Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW), Perfluorkohlenwasserstoffe (PFKW), Schwefelhexafluorid (SF6) und Stickstofftrifluorid (NF3).
  • Scope der Emissionen: Die Berichterstattung über die Emissionen nach Scope 1, 2 und 3 im ESRS entspricht den Empfehlungen des GHG Protokolls. Scope-1-Emissionen stammen aus operativen Tätigkeiten, Scope-2-Emissionen aus gekaufter Energie und Scope-3-Emissionen sind Emissionen aus der Wertschöpfungskette.
  • Gesamtemissionen: Zusätzlich zu diesen Angaben sollten die Unternehmen auch ihre Gesamtemissionen melden, eine Anforderung, die nur im ESRS E1 enthalten ist.

Für jeden Scope gibt es einige zusätzliche Richtlinien, die im ESRS angegeben sind:

  • Scope 1: Angabe des Anteils der Scope-1-Emissionen, die unter regulierte Emissionshandelssysteme fallen, in %.
  • Scope 2: Bereitstellung von standort- und marktbezogenen Daten.
  • Scope 3: Die Erfassung dieser Emissionen ist erforderlich. Die Angaben sollten alle drei Jahre aktualisiert werden. Zusätzlich ist der Prozentsatz der verwendeten Primärdaten offenzulegen. Unternehmen mit bis zu 750 Mitarbeitenden können im ersten Berichtsjahr (2024) auf die Berichterstattung über Scope-3-Emissionen verzichten.

Berichterstattungsgrenzen: Der Emissionsbericht umfasst 100% der Emissionen von finanziell kontrollierten Akteuren und 0% oder 100% der Emissionen von nicht-finanziell kontrollierten Akteuren und Joint Ventures. Um zu entscheiden, welcher Prozentsatz verwendet werden sollte, sollten Unternehmen den operativen Kontrollansatz aus dem GHG-Protokoll anwenden.

Überblick über die Emissionskategorien des GHG-Protokolls

E1-7 -  Abbau von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO2-Gutschriften (falls zutreffend)

Unternehmen sollten ihre Projekte zur THG-Reduktion in Tonnen CO2-Äquivalent melden, einschließlich:

  • THG-Abbau und THG-Reduktionsprojekte, die durch CO2-Gutschriften finanziert werden,
  • THG-Abbau und -Speicherung im eigenen Betrieb und in der Wertschöpfungskette,
  • durch CO2-Gutschriften finanzierte THG-Reduktionsprojekte.

Bei Unternehmen mit einem Netto-Null-Ziel sollten die Restemissionen nicht mehr als 5-10 % der Gesamtemissionen ausmachen. Sie sind aufgefordert ihren Ansatz zur ESRS E1-7 nach dem Prinzip "Vermeiden-Reduzieren-Kompensieren" zu erklären.

E1-8 - Interne CO2-Bepreisung (falls zutreffend)

Unternehmen, die ein internes CO2-Bepreisungssystem haben, sollten eine Beschreibung ihrer Methodik zur Festlegung des Preises beifügen und erklären, wie der Preis ihre Geschäftsstrategie beeinflusst.

E1-9 -  Erwartete finanzielle Auswirkungen wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen

Unternehmen sollten physische und Übergangsrisikobewertungen sowohl für ihre Finanzabschlüsse als auch für solche Bereiche erstellen, die über den Inhalt ihrer Finanzabschlüsse hinausgehen. Diese Bewertungen haben den Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) zu folgen und mindestens zwei kontrastierende Erwärmungsszenarien kurz-, mittel- und langfristig vergleichen.

Die Analyse sollte Folgendes umfassen:

  • Menge und aktuelle Nettovermögenswerte, die durch physische und Übergangsrisiken durch den Klimawandel gefährdet sind
  • Buchwert der Immobilien des Unternehmens nach Energieeffizienzklassen
  • Potenzielle Verbindlichkeiten aus Emissionshandelssystemen und vertragliche Verpflichtungen zum Kauf von CO2-Gutschriften in der Zukunft
  • Anteil der Einnahmen aus Aktivitäten mit physischen und Übergangsrisiken
  • Anteil der prognostizierten finanziellen Risiken, die durch Übergangspläne abgedeckt sind

Allgemeine Angaben (ESRS 2) in Verbindung zu ESRS E1

Zusätzlich zu den neun ESRS E1 Offenlegungen, beziehen sich mehrere der allgemeinen Offenlegungen ebenfalls auf den Klimawandel:

  • OP 2-Gov-3: Unternehmen sollten angeben, wie sie die Nachhaltigkeitsleistung in ihre Anreizsysteme integrieren.
  • OP 2-SBM-3: Unternehmen sollten die aktuellen wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen darlegen und erläutern, wie die Geschäftsstrategie diese berücksichtigt.
  • OP 2-IRO-1: Unternehmen müssen die Prozesse zur Identifizierung und Bewertung wesentlicher klimabezogener Auswirkungen, Risiken und Chancen beschreiben.

ESRS E1 im Vergleich zu bekannten freiwilligen Berichtsstandards

ESRS E1 ist derzeit der strengste Satz von Berichtsstandards zum Klimawandel weltweit, aber seine Entwicklung fand nicht isoliert statt. Viele der E1-Anforderungen waren bereits in freiwilligen ESG-Rahmenwerken und Standards empfohlen worden, die von Unternehmen weltweit übernommen wurden.

Zahlreiche Anforderungen orientieren sich direkt an der Task Force on Climate Related Financial Disclosures (TCFD), einem freiwilligen Rahmenwerk, das vom Financial Stability Board im Jahr 2015 ins Leben gerufen wurde, um Unternehmen bei der besseren Analyse der mit dem Klimawandel verbundenen wirtschaftlichen Risiken zu unterstützen. Die TCFD enthält empfohlene Emissionsmessungen nach Umfang, die mit dem älteren GHG-Protokoll übereinstimmen, das 1998 als Methode für die Kohlenstoffbilanzierung entwickelt wurde.

ESRS E1 wurde so entwickelt, dass er eine starke Interoperabilität mit den am häufigsten verwendeten freiwilligen Berichtsstandards und -rahmenwerken aufweist. Das heißt, Daten oder Informationen, die gemäß ESRS E1 offengelegt werden, können leicht mit Daten oder Informationen aus anderen Quellen verglichen, integriert oder in Zusammenhang gebracht werden. Sie sind kompatibel und können problemlos von verschiedenen Interessengruppen genutzt werden, die sich für verschiedene Ansätze oder Standards interessieren könnten.

Die Interoperabilität des ESRS E1 wird unter anderem durch den Ansatz der doppelten Wesentlichkeit erreicht, bei dem sowohl die Auswirkungen als auch die finanziellen Effekte berücksichtigt werden. Dies trägt dazu bei, dass er sowohl mit der Global Reporting Initiative (GRI), die den Schwerpunkt auf die Auswirkungen einer Organisation auf die Gesellschaft legt, als auch mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), die den Schwerpunkt auf die finanziellen Auswirkungen von nicht-finanziellen Aspekten legen, harmoniert.

Managementsystemnormen

ESRS E1, ISO 50001 und ISO 14001 haben ein wichtiges Ziel gemeinsam: die Verbesserung der Nachhaltigkeit und Effizienz innerhalb von Organisationen. Sie sind allerdings auf verschiedene Aspekte dieses Ziels ausgerichtet und ergänzen sich in ihren Ansätzen.

  • ESRS E1 konzentriert sich stark auf die Berichterstattung zum Klimawandel mit dem Ziel, umfassende und verlässliche Informationen über klimarelevante Aspekte innerhalb einer Organisation bereitzustellen. Dieser Standard bietet einen robusten Mechanismus zur Bewertung und Berichterstattung über klimabezogene Risiken und Chancen.
  • ISO 50001 konzentriert sich auf Energieeffizienz innerhalb von Organisationen. Es bietet einen Rahmen für die Etablierung von Energiemanagementsystemen, die dazu dienen, den Energieverbrauch zu kontrollieren und zu optimieren. Unternehmen, die einen ISO 50001 Standard einhalten, verpflichten sich zu kontinuierlichen Verbesserungen in Bezug auf ihre Energieeffizienz.
  • Die ISO 14001 ist der internationale Standard für Umweltmanagementsysteme. Sie fordert Unternehmen auf, ihre Umweltauswirkungen in allen Aspekten der Geschäftstätigkeit proaktiv zu managen und kontinuierlich zu verbessern. Dies kann durch Verringerung von Abfällen, effizienter Nutzung von Ressourcen, Reduzierung von Umweltverschmutzung und so weiter erreicht werden.

Insgesamt zielen ESRS E1, ISO 50001 und ISO 14001 darauf ab, die Nachhaltigkeit und Resilienz von Organisationen zu verbessern, wobei jeder die Aufmerksamkeit auf unterschiedliche, aber komplementäre Bereiche lenkt. Durch die Betonung eines Managementansatzes für die Implementierung von Veränderungen ermöglicht ESRS E1 eine effektive Verknüpfung mit ISO 50001 und ISO 14001 und somit eine umfassende und integrierte Nachhaltigkeitsstrategie.

Ausblick: Aus Herausforderungen werden Chancen

Der ESRS E1 stellt die Geschäftswelt vor große Herausforderungen, birgt aber auch bedeutende Chancen. Eine transparente Berichterstattung über den Klimawandel ist ein wichtiger Schritt, mit dem Unternehmen ihren Beitrag an den globalen Vereinbarungen für tiefgreifende Emissionssenkungen in den nächsten Jahren leisten.

Abgesehen von den offensichtlichen positiven gesellschaftlichen Auswirkungen, werden Unternehmen, die ihre Klimaziele frühzeitig erreichen, wahrscheinlich von besseren Investitionsmöglichkeiten und langfristiger Wirtschaftlichkeit während des gesamten Klimawandels profitieren.

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