Gefahrstoffe

REACH, GHS und CLP: So erfüllen Sie die komplexen gesetzlichen Vorschriften in der EU

Von Sicherheitsdatenblättern bis hin zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien

5 minuten21.03.2022

Von Dr. Alex Paul

Der regulatorische Druck steigt. Jahr für Jahr werden neue Gesetze über die Herstellung und Nutzung chemischer Stoffe und Gemische erlassen und alte Verordnungen an neueste wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst. Angesichts der immer komplexeren Rechtslage wird es für Unternehmen zunehmend schwierig, alle gesetzlichen Vorschriften zu erfüllen und den Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz im Betrieb sicherzustellen – nicht zuletzt mangels Kapazitäten oder Fachkräfte.

Unternehmen müssen nicht nur alle gesetzlichen Änderungen stets im Blick haben, sondern zugleich auch alle relevanten Vorschriften erfüllen. Erschwerend hinzu kommt, dass immer mehr Länder ihre eigenen Chemikalienverordnungen erlassen.

Unternehmen, die international mit Gefahrstoffen umgehen, stehen u. a. vor diesen Herausforderungen:

  • Geografische Barrieren: Chemikalien werden weltweit hergestellt, vertrieben und genutzt. Trotz aller Bemühungen, die verschiedenen Systeme global zu vereinheitlichen, variieren die Definitionen und Vorschriften für Gefahrstoffe sowie die Arbeitsschutzgesetze auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene erheblich. Auch das europäische Chemikalienrecht mit seinen zahlreichen Verordnungen wie REACH, CLP oder BPR wird immer komplexer, sodass Unternehmen schnell den Überblick verlieren und der Eintritt in neue Märkte erschwert wird.
  • Sprachbarrieren: Der internationale Transport und Vertrieb von Chemikalien stellt Hersteller und Spediteure angesichts sprachlicher und kultureller Unterschiede häufig vor Kommunikationsprobleme.

In diesem Artikel informieren wir Sie über REACH und die neuen Anforderungen an die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (SDB), das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) und die Leitlinien zur Kennzeichnung und Verpackung gemäß der CLP-Verordnung. Außerdem erfahren Sie, wie Sie diese Verordnungen korrekt erfüllen und welche Vorteile Ihnen der Einsatz digitaler Technologien bietet, um die beschriebenen Herausforderungen zu bewältigen.

GHS – ein weltweit einheitliches System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien

Das „Global harmonisierte System“ (GHS) ist der Versuch, ein weltweit einheitliches System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien zu schaffen, um Unternehmen, die gefährliche Stoffe oder Stoffgemische handhaben, lagern oder nutzen, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu erleichtern. Um die Anforderungen von GHS zu erfüllen, müssen Chemikalienverpackungen mit einheitlichen Signalwörtern, Piktogrammen, Gefahren- (für jede Gefahrenklasse und -kategorie) und Sicherheitshinweisen gekennzeichnet sein.

Ziel von GHS war es, die Chemikalienverordnungen und -standards verschiedener Länder in Einklang zu bringen. Vor GHS galten auf nationaler Ebene häufig eigene Systeme zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Auch wenn sich die bestehenden Systeme in vielerlei Hinsicht ähnelten, waren die Unterschiede so signifikant, dass identische Produkte häufig unterschiedlich eingestuft, gekennzeichnet und mit einem anderen Sicherheitsdatenblatt versehen wurden. Selbst nach der Entwicklung von GHS können die Einstufungen in verschiedenen Ländern unterschiedlich ausfallen, wenn Daten anders interpretiert oder andere Daten genutzt werden. Das ist herausfordernd für die gesetzliche Regelung und Durchsetzung, kostspielig für Unternehmen, die sich an viele verschiedene Systeme halten müssen, und verwirrend für Mitarbeitende, die die Gefahren eines Stoffes einschätzen können müssen, um notwendige Sicherheitsmaßnahmen zu befolgen.

CLP: Verordnung für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen

Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates – auch als CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) bekannt – setzt die von den Vereinten Nationen beschlossenen Kriterien und Regeln für die Einstufung bzw. Kennzeichnung von Gefahrstoffen des GHS innerhalb der EU um. Mit der Einführung eines global einheitlichen Systems in den EU-Mitgliedstaaten sollen folgende Ziele erreicht werden:

  • Steigerung der regulatorischen Effizienz
  • Förderung des Handels
  • Erleichterung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
  • Senkung von Kosten
  • Bereitstellung genauerer, einheitlicher Angaben zu Gefahrstoffen
  • Mehr Sicherheit bei Umgang, Transport und Nutzung von Chemikalien
  • Verbesserung der Notfallpläne für Chemieunfälle
  • Abbau von Tierversuchen

Die REACH-Verordnung

Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates – auch als REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) bekannt – trat am 1. Juni 2007 in Kraft. REACH ist in allen EU-Mitgliedstaaten gleichermaßen und unmittelbar anwendbar.

Die Einhaltung von REACH stellt für Unternehmen nach wie vor eine enorme Herausforderung dar. Noch schwieriger wird die Situation dadurch, dass Firmen aufgrund weltweiter Lieferengpässe und steigender Kosten gezwungen sind, sich nach alternativen Lieferanten umzusehen. Allgemein bekannt ist der Schwellenwert von einer Tonne pro Jahr, ab dieser Menge müssen unter REACH alle Stoffe, als solche oder in Gemischen, hergestellt oder importiert werden, bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki durch die Unternehmen registriert werden. Dennoch kann er eine Hürde für den schnellen Markteintritt darstellen, da diese Anmeldung zeit- und kostenintensiv ist. Darüber hinaus wird REACH ständig um Vorschriften zu Gebühren, dem Datenaustausch, Nanomaterialien, Fristen usw. erweitert. In künftigen Gesetzesänderungen werden vorraussichtlich Beschränkungen, Zulassungen, endokrine Disruptoren und Polymere thematisiert werden.

Die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (SDB) gemäß REACH Anhang II

Anhang II der REACH-Verordnung regelt die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (SDB) für chemische Stoffe und Gemische. Er enthält die Anforderungen an Format und Inhalt und beschreibt die einzelnen Abschnitte eines Sicherheitsdatenblatts für die Europäische Union.

2020 hat die Europäische Kommission die Änderung des Anhangs II der REACH-Verordnung erlassen. Auch wenn Sicherheitsdatenblätter in der Regel nicht verändert werden müssen, wurden die Anforderungen an ihr Format und ihren Inhalt mit dieser neuen Verordnung angepasst. Folglich müssen alle SDB, die auf Grundlage der alten Anforderungen erstellt wurden, entsprechend dem neuen Anhang II überarbeitet werden.

Software erleichtert die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

Welche Möglichkeiten haben Unternehmen nun, um die Herausforderungen der internationalen Verwaltung von Gefahrstoffen zu bewältigen und die Vorschriften von REACH, GHS und CLP akkurat zu erfüllen? Immer mehr Firmen entscheiden sich für den Einsatz von Technologie. Mit cloudbasierten Lösungen zur Verwaltung von Sicherheitsdatenblättern und zur Erstellung von Gefahrstoffverzeichnissen können Unternehmen jeder Größenordnung ihre Sicherheitsdatenblätter problemlos abrufen, speichern und aktualisieren, ohne auf zeitintensive und umständliche manuelle Prozesse zurückgreifen zu müssen.

Spezielle Software-Module erweisen sich als nützliche Tools für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern, die spätestens ab dem 31.12.2022 den geänderten Anforderungen des Anhangs II der REACH-Verordnung entsprechen müssen.

Welche Vorteile bietet der Einsatz von Technologie?

  • Zentrale Datenspeicherung und transparente Rückverfolgung von Datenänderungen über Funktionen und Regionen hinweg

  • Reduzierung manueller Dateneingaben und damit verbundener Fehler

  • Verwaltung und Aktualisierung von SDB und Kennzeichnungen in Echtzeit bei gleichzeitiger Einhaltung geltender GHS-Vorschriften

  • Verkürzung der Markteinführungszeit durch mehr Effizienz

  • Sicherstellung des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes durch die integrierte Verwaltung von SDB und Abschaffung der manuellen Dokumentation zur Produktsicherheit

dr alex paul expert on U-REACH, UK-REACH, KKDIK, BPR
Über den Autor

Dr. Alex Paul verantwortet bei der Yordas Group die Dienstleistungen im Bereich des globalen Chemikalienrechts, darunter EU- und UK-REACH, KKDIK, BPR und weitere globale Vorschriften. Er ist maßgeblich an zahlreichen Projekten beteiligt gewesen, bei denen das Unternehmen als Alleinvertreter Kunden bei der Umsetzung der REACH-Verordnung unterstützt hat.

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