Das neue Lieferkettengesetz: Was es für Unternehmen bedeutet
Mit Beginn des Jahres 2023 ist das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Sorgfaltspflichtengesetz)“ für alle Unternehmen mit mind. 3.000 beschäftigen Arbeitnehmern (inkl. Leiharbeitskräfte, etc.) in Kraft getreten.
Das Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen stärker zur Einhaltung der Menschenrechte sowie zur Einhaltung von höheren Standards in den Bereichen Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Umweltschutz und ist nicht nur für inländische Unternehmen verpflichtend, sondern für alle Unternehmen, die eine Zweigniederlassung in Deutschland haben und/oder mit deutschen Unternehmen eine Handelsbeziehung pflegen.
Ab 2024 wird der Anwendungsbereich nochmals erweitert und Unternehmen mit mind. 1000 beschäftigten Arbeitnehmer werden ebenfalls betroffen sein.
Dieses Webinar basiert inhaltlich auf deutschem Recht. Dennoch empfehlen wir die Teilnahme, auch wenn Ihr Unternehmen von anderen Rechtsgrundlagen betroffen ist. Sie werden die praktische Umsetzung leicht adaptieren können.